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von Team gdw

Krankschreibung in der Trauer?

Der Tod eines vertrauten Menschen kann uns sehr aus der Bahn werfen. Berufstätigen Menschen fällt es dann oft schwer, "zu funktionieren" und sie brauchen Raum für sich und die Bewältigung des Abschiedes. Doch welche Rechte haben Sie in dann?

Sonderurlaub im Trauerfall? Eine allgemein verbindliches Gesetz dazu gibt es in Deutschland nicht, jedoch finden häufig Regelungen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen Anwendung. Diese sehen dann je nach verwandtschaftlicher Nähe zum Verstorbenen eine bezahlte Freistellung vor.

Wenn es eine solche Regelungen nicht gibt, führen individuelle Absprachen meistens trotzdem zu einer einvernehmlichen Lösung. Grundsätzlich können sich Trauernde nämlich auf § 616 der Bürgerlichen Gesetzbuches berufen, in dem geregelt ist, dass Arbeitnehmer, die unverschuldet aus einem persönlichen Grund nicht arbeiten können, bezahlt freizustellen sind. Mit Blick auf die Anzahl der geltend zu machenden Tage gilt folgender Orientierungsrahmen:

Tod des Ehepartners

Hier ist meistens eine Freistellung von zwei, gelegentlich auch von drei Arbeitstagen vorgesehen. Im Falle einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird ebenso verfahren.

Tod eines Elternteils bzw. von Geschwister

Wenn die Mutter oder der Vater stirbt, kann man in der Regel einen, in manchen Branchen bzw. Betrieben auch zwei Tage bezahlten Sonderurlaub beantragen. Stirbt die Schwester oder der Bruder, ist ein Tag üblich.

Tod eines Kindes

In dieser emotional besonders belastenden Situation können Trauernde mit einer Krankschreibung im Umfang von drei Tagen rechnen.

Tod von Groß- oder Schwiegereltern

Hier ist in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen meistens keine Freistellung vorgesehen. Viele Betroffene bekommen dann aber doch kulanterweise mindestens einen halben Tag für die Teilnahme an der Bestattung eingeräumt.

Auch wenn der Tod einer langjährigen Freundin oder eines Freundes heftige Trauerreaktionen auslösen kann, ist in diesem Fall kein Sonderurlaub möglich.

Im Ergebnis ist es also so, dass Trauernde nur sehr begrenzt unter Beibehaltung ihres Einkommens freigestellt werden können. Oft ruft die Art, wie die Trauer erlebt wird, nach mehr Raum. In diesem Fall kann entweder zusätzlich unbezahlter Sonderurlaub gewährt werden, oder ein Arzt stellt eine längere Krankschreibung aus, weil er zu der Diagnose kommt, dass der trauernde Mensch nicht arbeitsfähig ist.

Ärztliches Attest bei schwerer Trauer

Trauer ist keine Krankheit. Aber sie kann mit Blick auf die Symptome in ähnlicher Weise zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit führen, wie psychische Erkrankungen. In diesem  Fall kann Ihre Hausärztin bzw. Ihr Arzt Sie auch für einen längeren Zeitraum krankschreiben. Voraussetzung ist. dass eine “anhaltende Trauerstörung” bzw. ein “schwerer Trauerverlauf” vorliegt.